Ich habe die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr.8d und 8f TierSchG
( Tierschutzgesetz)
gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen und für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten.
Zuständige Behörde:
Veterinäramt Landkreis Heidekreis